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Mietbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die gewerbliche Vermietung von Fahrzeugen
MO Sportcars, Inhaber Mohamad Ahmed · Harlingerstraße 13, 58509 Lüdenscheid

Mietbedingungen als PDF öffnenzum Ausdrucken · 245 KB

Kaution1.000 €bar oder per Echtzeitüberweisung
Selbstbeteiligung3.500 €je Schadenereignis, Vollkasko
Kilometer vorab1,00 €pro zusätzlichem Kilometer
Mehrkilometer1,20 €pro Kilometer nach Rückgabe

1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Vermietung von Fahrzeugen.

Der Vermieter handelt als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Der Mieter handelt als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sofern die Nutzung nicht überwiegend einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit dient.

Diese AGB werden Bestandteil des jeweiligen Mietvertrages.

2Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Mietangebots des Vermieters und die Bestätigung durch beide Vertragsparteien zustande.

Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs von der vollständigen Zahlung des Mietpreises sowie der vereinbarten Kaution abhängig zu machen.

3Voraussetzungen des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Der Mieter muss:

  • eine gültige Fahrerlaubnis besitzen,
  • die vom Vermieter geforderten Voraussetzungen erfüllen,
  • das Fahrzeug nur entsprechend den Vertragsbedingungen nutzen.

Falsche Angaben können eine Vertragsverletzung darstellen.

4Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder ausdrücklich genehmigten Zusatzfahrern genutzt werden.

Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass jeder Fahrer:

  • eine gültige Fahrerlaubnis besitzt,
  • die Vertragsbedingungen einhält,
  • das Fahrzeug sorgfältig behandelt.

Der Mieter bleibt Vertragspartner und Ansprechpartner des Vermieters.

5Besondere Sorgfaltspflichten bei Sportfahrzeugen

Bei dem Mietfahrzeug handelt es sich um ein leistungsstarkes Fahrzeug der Sportwagenklasse.

Der Mieter verpflichtet sich zu einer besonders sorgfältigen Nutzung.

Insbesondere sind Handlungen untersagt, die zu einer erhöhten Gefahr für das Fahrzeug führen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Burnouts,
  • Driftfahrten,
  • Rennveranstaltungen,
  • Nutzung auf Rennstrecken,
  • unsachgemäße Belastung des Motors oder Antriebs,
  • technische Veränderungen.

6Unzulässige Nutzung

Eine Nutzung ist insbesondere untersagt:

  • unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
  • durch nicht genehmigte Fahrer,
  • für Rennen oder Wettbewerbe,
  • für motorsportähnliche Veranstaltungen,
  • für strafbare Handlungen,
  • zur Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters.

7Definition einer erheblichen Vertragsverletzung

Eine erhebliche Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Mieter eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und dadurch die Interessen des Vermieters, die Sicherheit des Fahrzeugs oder den Versicherungsschutz erheblich gefährdet.

Eine erhebliche Vertragsverletzung liegt insbesondere vor bei:

  1. Nutzung durch eine nicht genehmigte Person.
  2. Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
  3. Teilnahme an Rennen, Trackdays oder vergleichbaren Veranstaltungen.
  4. Vorsätzlicher Beschädigung des Fahrzeugs.
  5. Manipulation, Entfernung oder Deaktivierung von Sicherheits- oder Ortungssystemen.
  6. Verweigerung der Rückgabe des Fahrzeugs nach berechtigter Aufforderung.
  7. Nutzung entgegen ausdrücklicher Vertragsvereinbarungen, wodurch eine erhebliche Gefährdung des Fahrzeugs entsteht.

8Maßnahmen bei Vertragsverletzungen

Bei einer erheblichen Vertragsverletzung kann der Vermieter die weitere Nutzung des Fahrzeugs untersagen und die Rückgabe verlangen.

Der Vermieter wird dabei die Interessen des Mieters berücksichtigen und geeignete Maßnahmen wählen.

Eine technische Sicherung oder Deaktivierung des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich:

  • wenn das Fahrzeug sicher abgestellt ist,
  • wenn keine Gefahr für den Straßenverkehr besteht,
  • wenn sich das Fahrzeug nicht bewegt.

Eine Deaktivierung während der Fahrt erfolgt ausdrücklich nicht.

9GPS-Ortung und Fahrzeugdaten

Das Fahrzeug kann mit einem GPS-Ortungs- und Sicherheitssystem ausgestattet sein.

Der Mieter wird hierüber vor Fahrtantritt informiert.

Die Verarbeitung von Fahrzeugdaten erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:

  • Schutz vor Diebstahl,
  • Schutz des Eigentums des Vermieters,
  • Kontrolle der vertraglichen Nutzung,
  • Aufklärung von Schäden,
  • Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Verarbeitet werden können insbesondere:

  • Standortdaten,
  • Kilometerstände,
  • Fahrstrecken,
  • Fahrzeiten,
  • technische Fahrzeugdaten,
  • Geschwindigkeit, soweit technisch erfasst.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzinformation.

10Kaution

Die Kaution beträgt: 1.000 €

Die Kaution dient der Sicherung berechtigter Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Hierzu zählen insbesondere:

  • offene Mietforderungen,
  • zusätzliche Kilometerkosten,
  • Schäden,
  • Schlüsselverlust,
  • fehlender Kraftstoff,
  • außergewöhnliche Verschmutzungen,
  • sonstige nachweisbare Kosten.

Die Kaution stellt keine Begrenzung der gesetzlichen Haftung des Mieters dar.

Übersteigen berechtigte Ansprüche die Kautionshöhe, bleiben weitere Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften möglich.

11Selbstbeteiligung

Die vereinbarte Vollkasko-Selbstbeteiligung beträgt: 3.500 € je Schadenereignis

Die Selbstbeteiligung ist nicht mit der Kaution gleichzusetzen.

Die Kaution dient lediglich als Sicherheitsleistung.

12Schäden und Kosten

Der Mieter hat Schäden unverzüglich mitzuteilen.

Bei einer vom Mieter verursachten Vertragsverletzung kann der Vermieter Ersatz der tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten verlangen. Hierzu können gehören:

  • erforderliche Anfahrten,
  • Fahrzeugrückholung,
  • zusätzliche Prüfungen,
  • Reinigungskosten,
  • Schlüsselersatz,
  • weitere nachweisbare Schäden.

Der Mieter kann nach den gesetzlichen Vorschriften nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

13Kilometerabrechnung

Die Kilometerregelungen ergeben sich aus dem Mietvertrag.

Zusätzliche Kilometer vor Mietbeginn
1,00 € pro Kilometer
Mehrkilometer nach Rückgabe
1,20 € pro Kilometer

14Rückgabe des Fahrzeugs

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vollständig und rechtzeitig zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe oder nicht vereinbarungsgemäßer Rückgabe können die daraus entstehenden berechtigten Kosten geltend gemacht werden.

15Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses

Bei einer erheblichen Vertragsverletzung kann der Vermieter das Mietverhältnis aus wichtigem Grund beenden.

Gesetzliche Ansprüche auf Zahlung, Schadensersatz oder Ersatz erforderlicher Kosten bleiben unberührt.

16Haftung

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftungsbeschränkung erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

17Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses verarbeitet.

Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen.

18Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Stand: Oktober 2026

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